Finanzbuchhaltung
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Buchhaltung gemäß §6 Nr. 3/4 StBerG

Eine sorgfältige und präzise Buchhaltung ist unverzichtbar.

Wir bieten Ihnen die Finanz-/Liquiditätsplanung und die Debitoren- und Kreditorenüberwachung mit Erörterung und Lösungsvorschägen bei betriebswirtschaftlichen Problemen. Durch unsere Kooperation mit Steuerberatern und Rechtsanwälten sind wir in der Lage Ihr Unternehmen rundherum zufriedenzstellen.

Zur fachlichen Betreuung gehören nicht nur das reine Erfassen der Daten, sondern auch die betriebswirtschaftliche Auswertungen. Dies ermöglicht Ihnen auf Grundlage der angefertigten Unterlagen festzustellen, in welcher wirtschaftlichen Situation sich Ihr Unternehmen befindet.

Regelmäßige Gespräche über die u.a. Geschäftszahlen und die Entwicklung Ihres Betriebes und die daraus resultierenden notwendigen Entscheidungen sind bei uns eine Selbstverständlichkeit.

Unsere Tätigkeiten für Sie:

  • Sortieren und ordnen Ihrer Buchhaltungsunterlagen
  • Buchen der laufenden Geschäftsvorfälle der Finanzbuchhaltung
  • Berechnen der laufenden Lohn./Gehaltsabrechnungen
  • Anfertigen der Lohnsteueranmeldungen
  • Debitoren- und Kreditorenüberwachung
  • Finanz- und Liquiditätsplanung
  • Existenzsgründungsberatung

Gegenstand der hiermit umschriebenen Buchführungstätigkeiten außerhalb der Lohnbuchhaltung sind nur mechanische Arbeitsgägnge im Sinne des §6 Nr. 3 StBerG und das Buchen laufender Geschäftsvorfälle einschließlich Kontieren gemäß §6 Nr. 4 StBerG.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass VOMA Office Management nur die vom Gesetzgeber erlaubten Dienstleistungen anbietet. In Steuerfragen arbeiten wir in Kooperation mit erfahrenen Steuerberatern und Rechtsanwälten zusammen.