Lohnbuchhaltung
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Lohn und Gehalt

Jeder Arbeitgeber hat nach dem Sozialgesetzbuch IV umfangreiche Aufzeichnungspflichten für Lohn- und Gehaltsunterlagen zu beachten.

VOMA Office Management führt und verwaltet für Sie als Arbeitgeber die Lohnunterlagen für jeden Mitarbeiter. Diese sind bis zum Ablauf des auf die letzte Betriebsprüfung folgenden Kalenderjahres getrennt nach Kalenderjahren aufzubewahren. Das gilt uneingeschränkt auch für die Beschäftigten, die nicht der Versicherungspflicht unterliegen (geringfügig Beschäftigte, Minijob).

Das Führen der Lohn- und Gehalt- Entgeltunterlagen ist in und durch die Beitragsverfahrensordnung und dem Nachweisgesetz geregelt.

In den von VOMA Office Management erstellten Entgeltunterlagen werden die persönlichen Daten des Mitarbeiters und folgende Angaben erstellt:

  • Beginn und Ende der Beschäftigung
  • Beschäftigungsart-Schlüssel
  • Für den Entgeltabrechnungszeitraum - pro Monat - das Arbeitsentgelt
  • Das betragspflichtige Arbeitsentgelt bis zur Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung, der Beitragsgruppenschlüssel, die Einzugsstelle und die vom Beschäftigten zu tragenden Beitragsanteile am Gesamtsozialversicherungsbeitrag
  • Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit und die tatsächlich geleistete Arbeitszeit

Ferner sind unternehmensbezogen folgende Unterlagen zu den Entgeltunterlagen zu nehmen:

  • Aufzeichnungen über die Beitragsfreiheit einzelner Lohnbestandteile;
    Stundenaufzeichnungen zu Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeitszuschlägen
  • Erklärungen von kurzfristig geringfügig Beschäftigten bei einem Verzicht auf die Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Rentenversicherung
  • Erkärung von Beschäftigten bei einem Verzicht auf die Anwendung der Gleitzonenberechnung in der Rentenverischerung

Zu den Gehaltsunterlagen gehören außerdem:

  • Aufzeichnungen über die Zahlung der Umlagen nach dem Aufwendungsausgleichgesetz (AAG)
  • Aufzeichnungen über die Beitragspflicht zur Berufsgenossenschaft - beitragspflichtige Entgelt und die anszuwendende Gefahrtarifstellen
  • Aufzeichnungen über die Umlage für das Insolvenzgeld