Lohn und Gehalt
Jeder Arbeitgeber hat nach dem Sozialgesetzbuch IV umfangreiche Aufzeichnungspflichten für Lohn- und Gehaltsunterlagen zu beachten. VOMA Office Management führt und verwaltet für Sie als Arbeitgeber die Lohnunterlagen für jeden Mitarbeiter. Diese sind bis zum Ablauf des auf die letzte Betriebsprüfung folgenden Kalenderjahres getrennt nach Kalenderjahren aufzubewahren. Das gilt uneingeschränkt auch für die Beschäftigten, die nicht der Versicherungspflicht unterliegen (geringfügig Beschäftigte, Minijob). Das Führen der Lohn- und Gehalt- Entgeltunterlagen ist in und durch die Beitragsverfahrensordnung und dem Nachweisgesetz geregelt. |
In den von VOMA Office Management erstellten Entgeltunterlagen werden die persönlichen Daten des Mitarbeiters und folgende Angaben erstellt:
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Ferner sind unternehmensbezogen folgende Unterlagen zu den Entgeltunterlagen zu nehmen:
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Zu den Gehaltsunterlagen gehören außerdem:
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